Kosten & Abrechnung – gesetzlich und privat | Sien Provoost München

Kosten und Abrechnung

Meine Praxis ist eine Kassenpraxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie mit halbem Versorgungsauftrag. Ich behandle gesetzlich und privat versicherte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

Gesetzlich Versicherte

Psychotherapeutische Leistungen werden für gesetzlich Versicherte direkt über die Krankenkasse abgerechnet. 

Eine Überweisung ist nicht erforderlich; die elektronische Gesundheitskarte genügt. 

Private Versicherung und Beihilfe

Wenn Ihr Kind privat versichert ist oder Beihilfeanspruch besteht, werden die Kosten in der Regel vollständig oder anteilig übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). 

Selbstzahler:innen

Sowohl Psychotherapie als auch psychologische Diagnostik können auch direkt privat bezahlt werden. Sie erhalten eine detaillierte Rechnung, die Sie privat begleichen können.

Kosten für Psychotherapie können unter Umständen steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Psychologische Diagnostik

Die Kosten für psychologische Diagnostik sind in der Regel über die Krankenversicherung abgedeckt. 

Gutachten, Stellungnahmen und schriftliche Berichte sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und werden privat nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) abgerechnet.

 

 © 2025-2026 Sien Provoost, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin

Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie am Sendlinger Tor

Augsburgerstraße 8, 80337 München | E-Mail: praxis@kjp-sendlingertor.de


 

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