Kosten und Abrechnung
Meine Praxis ist eine Kassenpraxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie mit halbem Versorgungsauftrag. Ich behandle gesetzlich und privat versicherte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

Gesetzlich Versicherte
Psychotherapeutische Leistungen werden für gesetzlich Versicherte direkt über die Krankenkasse abgerechnet.
Eine Überweisung ist nicht erforderlich; die elektronische Gesundheitskarte genügt.

Private Versicherung und Beihilfe
Wenn Ihr Kind privat versichert ist oder Beihilfeanspruch besteht, werden die Kosten in der Regel vollständig oder anteilig übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).

Selbstzahler:innen
Sowohl Psychotherapie als auch psychologische Diagnostik können auch direkt privat bezahlt werden. Sie erhalten eine detaillierte Rechnung, die Sie privat begleichen können.
Kosten für Psychotherapie können unter Umständen steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Psychologische Diagnostik
Die Kosten für psychologische Diagnostik sind in der Regel über die Krankenversicherung abgedeckt.
Gutachten, Stellungnahmen und schriftliche Berichte sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und werden privat nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) abgerechnet.
