Kosten und Abrechnung

Meine Praxis ist eine Privatpraxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.

Die Abrechnung erfolgt sowohl für Psychotherapie als auch für psychologische Diagnostik nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Wenn Ihr Kind privat versichert ist oder Beihilfeanspruch besteht, werden die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen und diagnostische Leistungen in der Regel vollständig oder anteilig übernommen.

Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle nach den geltenden Bedingungen. Ich unterstütze Sie gern bei der Klärung.

Selbstzahler:innen

Sowohl Psychotherapie als auch psychologische Diagnostik können auch direkt privat bezahlt werden. Sie erhalten eine detaillierte Rechnung, die Sie privat begleichen können.

Für psychologische Diagnostik finden Sie die Paketpreise direkt auf der Diagnostikseite.

Gutachten, Stellungnahmen oder schriftliche Berichte werden gesondert berechnet – über den voraussichtlichen Umfang und die Kosten informiere ich Sie transparent im Vorfeld.

Hinweis: Kosten für Psychotherapie können unter Umständen steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Kostenerstattungsverfahren

Unterstützung für gesetzlich Versicherte

In München, wie in vielen Großstädten, sind Wartezeiten auf einen kassenzugelassenen Therapieplatz für Kinder und Jugendliche oft lang. Das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V ist ein gesetzlich verankerter Weg, der es GKV-versicherten Familien ermöglicht, trotzdem zeitnah mit einer Therapie zu beginnen – und die Kosten von der Krankenkasse erstattet zu bekommen.

Voraussetzung ist, dass trotz dokumentierter Kontaktversuche kein zeitnaher Kassentermin verfügbar ist.

Für die psychologische Diagnostik gilt dieses Verfahren nicht. Gesetzlich Versicherte können diagnostische Leistungen in meiner Praxis ausschließlich als Selbstzahler:innen in Anspruch nehmen.

Unterstützung im Kostenerstattungsverfahren – gemeinsam schneller zur Therapie

Für die Durchführung des Kostenerstattungsverfahrens arbeite ich mit dem spezialisierten Dienstleister Tepavi zusammen. Tepavi übernimmt die Antragsstellung sowie die Korrespondenz mit der Krankenkasse und reduziert so den organisatorischen Aufwand für Familien erheblich.

Vorab biete ich eine kostenlose telefonische Beratung zum Ablauf des Verfahrens an.

Kosten

Für die Begleitung im Kostenerstattungsverfahren entsteht ein einmaliger Eigenanteil von 120 €.
Dieser Betrag wird nur fällig, wenn der Antrag auf Kostenübernahme genehmigt wird. Wird der Antrag durch die Krankenkasse abgelehnt, entstehen keine Kosten.

Weitere Information zum Service finden Sie auch direkt bei Tepavi.

 

 © 2025 Sien Provoost, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin

Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie am Sendlinger Tor

Augsburgerstraße 8, 80337 München | E-Mail: praxis@kjp-sendlingertor.de


 

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